M. in der Erwägung, dass der ständigen Rechtsprechung des EGMR zufolge jedes solche Programm in einer demokratischen Gesellschaft nachweislich verhältnismäßig und notwendig sein muss; in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu Recht davor gewarnt hat, dass ein System der geheimen Überwachung zum Schutz der nationalen Sicherheit die Demokratie unter dem Deckmantel der Verteidigung untergraben oder sogar zerstören könnte und dass schon die Existenz von Rechtsvorschriften, durch die ein System für die gehe
ime Überwachung von Kommunikation gestattet wird, ein Risiko der Überwachung für all diejenigen mit sich br
...[+++]ingt, auf die diese Rechtsvorschriften angewandt werden können;