2. vertritt die Ansicht, d
ass die Europäische Kommission in ihrem Entwurf für ein
regionales Strategiepapier 2007-2013 und ein mehrjähriges Richtprogramm für Asien ihre im Basisrechtsakt festgelegten Ausführungsbefugnisse überschreitet, wenn sie unter die Priorität 2 „Hochschulbildung und Forschungseinrichtungen“ (für die rund 15 % der Mittel des mehrjährigen Richtprogramms vorgesehen sind) die im Folgenden aufgeführten Elemente aufnimmt, die nicht im Einklang mit Artikel 2 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 stehen, da das oberste Ziel dieser Elemente nicht die
...[+++] Beseitigung der Armut ist und sie nicht die von der OECD/DAC für die offizielle Entwicklungshilfe festgelegten Kriterien erfüllt: