- Es muss sichergestellt werden, dass der Rechnungsführer die Absc
hlussrechnungen der Kommission abzeichnet, wobei er bestätigt, dass er die von ihm für erforderlich gehaltenen Kontrollen vorgenommen und zu dem Schluss gekommen ist, dass die Abschlussrechnungen der Kommission gemäß den unter seiner Verantwortung festgelegten Regeln, Verfahren und Systemen der Rechnungsführung erstellt worden sind, da
ss er alle für eine zuverlässige und wirklichkeitsgetreue Darstellung der Rechnungen gemäß Artikel 136 der Haushaltsordnung erforderliche
...[+++]n Anpassungen vorgenommen hat und dass die Abschlussrechnungen daher als zuverlässig anzusehen sind.