20. verweist auf die Bedeutung, die es in den vorangegangenen Haushaltsjahren den Maßnahmen im Bereich der Kommunikation und der Unterrichtung des europäischen Bürgers beigemessen hat, und ist zutiefst besorgt über die Anwendung der Informationspolitik generell ang
esichts des Fehlens wirklicher Fortschritte in diesem Bereich; unterstreicht, dass die Haushaltsordnung nicht geltend gemacht werden kann, um die Ausführung dieser Politik zu verschieben, da der Beschluss über die neue Haushaltsordnung seit Juni 2002 bekannt war; verweist darauf, dass die Anwendun
g der neuen von der Kommission ...[+++] vorgeschlagenen Vorschriften folglich von den betroffenen Dienststellen hätte vorgezogen werden müssen;