25. ersucht die Kommission, Druck dahin gehend auszuüben, dass gewährleistet sein muss, dass das Alter, in dem die allgemeine Schulpflicht endet, und das M
indestalter für die Zulassung zur Arbeit mit dem Übereinkommen Nr. 138 in Einklang stehen, worin es heißt, dass das Mindestalter für die Zulassun
g zur Beschäftigung "nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fal
...[+++]l unter 15 Jahren liegen" darf;