Auch in der Annahme, dass die Verordnung (E
U) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 « über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen » ratione temporis auf die besagten Maßnahmen Anwendung findet, wie aus Arti
kel 4 hervorzugehen scheint, ändert dies nichts daran, dass diese Maßnahmen nicht die Voraussetzungen erfüllen, um die in dieser Verordnung erwähnte Befr
...[+++]eiung von der Anmeldepflicht zu genießen.