Es sollte ein Zeitpunkt festgesetzt
werden, an dem die Kommission die Mittelbindungen, die im Rahmen der genehmigten und aus dem EAGFL, Abteilung Ausrichtung, finanzierten Entwicklungsprogramme für den ländl
ichen Raum gebunden aber nicht verausgabt wurden, automatisch aufheben kann, wenn die für den Abschluss der Maßnahmen erforderlichen Unterlagen der Kommission nicht vorliegen. Es ist festzulegen, welche Dokumente notwendig sind, damit die Kommission den Absc
hluss der Maßnahmen feststellen ...[+++] kann.