21. weist die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut darauf hin, da
ss sie verpflichtet sind, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um den Haushalt der Union in Fällen unwirksamer Kontrollsysteme oder vorschriftswidriger Ausgaben zu schützen; weist darauf hin, dass die Kommission und die Mit
gliedstaaten solche Korrekturmaßnahmen anwenden, und stellt fest, dass sich die geschätzte Gesamtfehlerquote auf 6,3
% anstatt ...[+++]auf 4,7 % belaufen würde, wenn bei den vom Rechnungshof geprüften Zahlungen des Jahres 2013 nicht solche Korrekturmaßnahmen vorgenommen worden wären; betont, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass die Behörden bei einer Reihe der fehlerbehafteten Vorgänge, besonders in den Bereichen mit geteilter Mittelverwaltung, über ausreichende Informationen verfügten, um die Fehler aufzudecken und zu korrigieren; fordert, dass der Rechnungshof deshalb in Zukunft bei der Schätzung der Fehlerquote in seinen jährlichen Berichten davon ausgeht, dass alle Korrekturmaßnahmen ergriffen worden sind;