- Begleitausschuss: die Partnerinstanz, die durch jedes Dokument für
die Programmplanung eingerichtet wird und sich aus den Ministern, die ihre Zuständigkeit in den Angel
egenheiten, die für eine Europäische Finanzierung in Betracht gezogen werden können, ausüben, und aus dem bzw. den Vertrete
rn der Europäischen Kommission zusammensetzt; diese Instanz ist damit beauftragt, die Europäischen Beihilfen, die durch
...[+++]öffentliche Finanzierungen der Wallonischen Region verbürgt sind, zu erteilen, und die Endbegünstigten dieser Beihilfen zuzulassen.