Abweichend von Artikel 123 der Verordnung (EU) Nr. [.]/2012 [Allgemeine Verordnung] sind die Ausgaben, die in einer anderen W
ährung als dem Euro getätigt wurden, von den Empfängern in Euro umzurechnen, und zwar anhand des monatlichen
Buchungskurses der Kommission, der entweder in dem Monat gilt , in dem die Ausgaben getätigt
wurden, oder in dem Monat, in dem die Ausgaben der Verwaltungsbehörde oder dem Kontrolleur gemäß Artikel 20 zur Überprüfung vorgelegt
wurden, oder abe
...[+++]r in dem Monat, in dem die Ausgaben dem federführenden Empfänger gemeldet wurden.