Regelung" für jene Marktteilnehmer und Verbraucher, die grenzübergreifend tätig werden wollen, wobei die anderen 25 "Pakete" nationaler Vorschriften unberührt bleiben. Die Vorteile einer solchen "26. Regelung" müssen noch bewiesen werden und eine Einig
ung auf fakultative europäische Standards, die lediglich für bestimmte Produkte konzipiert sind, scheint sch
wierig zu sein. Die Kommission nimmt die laufende Debatte jedoch zur Kenntnis und wird dem Ersuchen, die „26. Regelung“ weiter zu analysieren, nachgehen, indem
...[+++] sie eine Durchführbarkeitsstudie z.B. in Bereichen wie der einfachen Versicherung (auf Lebenszeit/ zeitweilig) und den Sparprodukten lancieren wird.