In der Erwägung, dass im Rahmen eines Verfahrens von vier Monaten vor Inkraf
ttreten zur Vorlage einer Änderung der Flughafenentgeltregelung oder der Flughafenentgelthöhe durch das Leitungsorgan des Flughafens an die Flughafennutzer, wie es Artikel 6, § 2 der Richtlinie vorschreibt, die von den wallonischen Behörden festgelegten Frist
en nach Meinung der Kommission zu kurz erscheinen, um es den Beteiligten zu ermöglichen, die
Änderungen der Regelung ordentlich zu untersuchen und der Aufsichtsbeh
...[+++]örde ihre Ablehnung bekanntzugeben;