Aufgrund dieser Feststellungen und Schlussfolgerungen formulierte der Hof einige Em
pfehlungen, die die Kommission berücksichtigen sollte. So empfahl er u. a., dass die Betriebsprämie künftig ausschließlich "aktiven" Betriebsinhabern zufließen sollte und die Begriffe "beihilfefähige Fläche" und "landwirtschaftliche
Tätigkeiten" klarer definiert werden sollten, damit keine Betriebsprämien für nichtlandwirtschaftliche Parzellen sowie Tätigkeiten, die nicht zur Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft beitragen, gezahlt
werden ...[+++].