Fal
ls der Gerichtshof seinem ersten Vorschlag nicht folgen sollte, schlägt der Generalanwalt vor, die Richtlinie 2004/38 zumindest auf diejenig
en Unionsbürger und ihre die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzenden Familienangehörigen anzuwenden, die von ihrer Freiheit, si
ch in einem anderen Mitgliedstaat zu bewegen und aufzuhalten, tatsächlich Gebrauch machen und gleichzeitig Kurzreisen in den Mitglieds
...[+++]taat unternehmen, dessen Staatsangehörigkeit die betreffenden Unionsbürger besitzen.