um zu gewährleisten, dass die von den europäi
schen Steuerzahlern bereitgestellten Mittel im Rahmen des EU-Haushalts optimal verwendet werden, stehen wir alle unausweichlich
in der Pflicht: die Kommission beim Vorschlag von Rechtsvorschriften und bei der Ausführung des Haushaltsplans, die Mitgliedstaaten bei der laufenden Verwaltung von etwa 80 % der
Mittel des EU-Haushalts, Rat und Parlament in ihrer Funktion als Rechtsetzungs- bzw. Entlastungsbehörde sowie der Hof als externer Prüfer der Unio
...[+++]n.