Die Arbeitnehmer in dem betreffenden Mitgliedsland sollten nicht auf nationaler Ebene Rechte einbüßen, nur weil Europa nicht in der Lage ist, den Arbeitnehmern über die bloße Information und Konsultation hinausgehende Mitbestimmungsrechte einzu
räumen: Die von der Kommission in den Optionen 2 (Globaler Ansatz) und 3 (Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit den Vorschlägen über das Statut der Europäischen Gesellschaft, des Europäischen Vereins, der Europäischen Genossenschaft und der Europäischen Gegenseiti
gkeitsgesellschaft) aufgezeigten Möglichkeiten reich ...[+++]en deshalb für sich allein nicht aus.