anerkennt, dass die EU-Klimaziele nur erreicht werden können, wenn einerseits die zukünftigen Emissionsreduktionen in gerechter Weise auf die gesamte Staatengemeinschaft verteilt
werden, unter gebührender Berücksichtigung der unterschiedlichen Fähigkeiten und Ausgangspositionen der Staaten und Regionen, und andererseits ein weltwei
ter Konsens darüber erreicht wird, entschlossen zu handeln, und zwar gestützt auf gemeinsame Grundregeln für die regelmäßige Überwachung, Mitteilung und Überprüfung
...[+++](MRV);