Deshalb ist es wichtig, die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2014 besonders hervorzuheben: Die Wirtschaft muss die Sicherheit haben, dass „[d]as System der kostenfreien Zuteilung von Emissionsrechten [...] nicht außer Kraft treten [wird]“ und dass „bestehende Maßnahmen [...] auch nach 2020 weiter dazu dienen, der Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emis
sionen aufgrund der Klimapolitik vorzubeugen, solange in anderen führenden Wirtschaftsnationen keine vergleichbaren Anstrengungen unternommen werden“ – „auf diese Weise sollen Sektoren, die Gefahr laufen, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit einzubüßen, in angeme
...[+++]ssenem Umfang unterstützt werden“.