Angesichts der erheblichen Erfahrungen, die die Kommission bei der Anwendung
dieser Artikel auf kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen tätige Unternehmen gesammelt hat, ist es angezeigt, dass sie die ihr mit der Verordnung (EG) Nr. 994/98 übertragenen Befugnisse im Hinblick auf eine wirksame Überwachung und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung
auch auf kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen tätige Unternehmen anwendet, sowei
...[+++]t die betreffenden Erzeugnisse in den Geltungsbereich von Artikel 89 EG-Vertrag einbezogen wurden, ohne dabei ihre eigenen Kontrollmöglichkeiten zu schwächen.