In Abschnitt III wurden zuvor die Unterschiede in den Wohlverhaltensregeln aufgezeigt, die verhindern , dass diese Regeln als für die Kleinanleger "gleichwertig" anzusehen wären. Die Anwendung lokaler Wohlverhaltensregeln auf Geschäfte, bei denen vor Ort niedergelassene Kleinanleger involviert sind, kann deshalb den Schutz für diese Kleinanleger eventuell verbessern.
De toepassing van lokale gedragsregels op transacties waarbij ingezeten "kleine beleggers" betrokken zijn, kan bijgevolg resulteren in een betere bescherming van deze beleggers.