Gemäß der Richtli
nie 2007/59/EG muss jeder Triebfahrzeugführer die für das Führen eines Zuges erforderliche Eignung und Qualifikation besitzen und folgende Dokumente vorweisen können: eine Fahrerlaubnis, aus der hervorgeht, dass der Triebfahrzeugführer die Mindestvoraussetzungen in Bezug auf medizinische Anforderungen, Grundausbildung und al
lgemeine berufliche Kenntnisse erfüllt, sowie eine oder mehrere Bescheinigungen, in der bzw. denen aufgeführt ist, auf welcher Infrastruktur der Inhaber welc
he Fahrzeuge führen ...[+++]darf.