Die Mitglieder der Organe und die Personalmitgli
eder der Kommission unterliegen dem Berufsgeheimnis; sie dürfen vertrauliche Angaben und/oder Angaben persönlicher Art, von denen sie aufgrund ihrer Funktion
bei der Kommission Kenntnis erlangen, an niemanden weitergeben, außer wenn sie veranlasst sind, als Zeuge vor Gericht auszusagen, sowie unbeschadet von § 3 und des Austauschs von Informationen mit den Regulierungsbehörden für Elektrizität und für Gas der Regionen und anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Uni
...[+++]on.