Indem jedoch vorgesehen wird, dass ein Kind nicht mehr die Vaterschaftsvermutung in Bezug auf den Ehemann seiner Mutter nach dem Alter von
22 Jahren oder nach einem Jahr ab der Entdeckung der Tatsache, dass derjenige, der der Ehemann seiner Mutter war, nicht sein Vater ist, obw
ohl diese Vermutung keiner biologischen und keiner sozialaffektiven Wirklichkeit entspricht, anfechten kann, wird das Recht auf Achtung des Privatlebens dieses Kindes a
uf diskriminierende Weise verletzt. ...[+++]