in der Erwägung, dass die Teilne
hmerstaaten der 32. Internationalen Konferenz der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung im Deze
mber 2015 letztlich keine Einigung über die Annahme eines neuen Mechanismus zur Stärkung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts, der vom IKRK und von der Regierung der Schweiz vorgeschlagen wurde, erzielen konnten; in der Erwägung, dass die Teilnehmerstaaten übereingekommen sind, mit Blick auf die Verbesserung der Durchsetzung des humanitären Völke
rrechts einen neuen ...[+++]zwischenstaatlichen Prozess einzuleiten, dessen Ergebnisse auf der nächsten Internationalen Konferenz im Jahr 2019 vorgestellt werden sollen.