weist darauf hin, dass, da viele dieser Bestände in internationalen Gewässern bewirtschaftet werden, eine Koordinierung der Maßnahmen in den verschiedenen RFO erforderlich ist, damit bei den Maßnahmen, die getroffen werden, alle Flotten, die in diesen Fischereien operieren, berücksichtigt werden; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union darauf hinwirken sollte,
dass die volle und wirksame Umsetzung der Resolution 61/105 der UN-Generalversammlung zur Tiefsee- und Grundfischerei auf Hoher See gewährleistet wird; ist der Meinung, dass sämtliche Restriktionen für die Fischer aller Vertragsparteien gelt
en sollten ...[+++], so dass keine Benachteiligung entsteht;