Unternehmen, die in ihren früheren Steuererklärungen den Abzug des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts aus indirekten B
eteiligungserwerben geltend gemacht hatten und über deren Veranlagung die Steuerbehörde bereits entsc
hieden hat, könnten keine Berichtigung ihrer bereits eingereichten Steuererklärungen beantra
gen. Da jedoch eine Abschreibung über 20 Jahre möglich ist, würden diese Unternehmen nicht daran gehindert, den Abzug
...[+++]des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts in zukünftigen Steuererklärungen geltend zu machen.