Diese Regel kann in Verbindung mit der Regel, die den Einspruch ausschliesst, dazu führen - die Artikel 770 und 792 des Gerichts
gesetzbuches bieten keine Informationsgarantie, die mit der Zustellung, die die Regel ist, oder mit der Notifikation, die im Gesetz als Beginn der Frist i
n bestimmten Fällen vorgesehen ist, gleichwertig ist -, dass eine Partei, die aus einem von ihrem Willen unabhängigen Grund abwesend war, keine Möglichkeit hat, ein Rechtsmit
...[+++]tel einzulegen.