Aus den gleichen Gründen wie diejenigen, die zu der Antwort auf die erste Vora
bentscheidungsfrage geführt haben, ist festzustellen, dass es nicht notwendig ist, solche Garantien zum Vorteil der Steuerverwaltung für die Schulden in Bezug auf den Berufssteuervorabzug zu bieten, denn die Steuerv
erwaltung unterhält keine Geschäftsbeziehungen mit dem betreffenden Schuldner, wobei der Berufssteuervorabzug, ebenso wie die Mehrwertsteuer, aber eine Steuerforderung ist, die die Steuerverwaltung aufgrun
...[+++]d der bloßen Anwendung des Gesetzes besitzt.