Im Übrigen ist zwar richtig, dass
France Télécom über keine Möglichkeiten zur Anpassung der Lohn- und Gehaltssumme durch die Um
setzung eines Sozialplans zum Personalabbau für die betroffenen Beschäftigten verfügt, aber
zweifelhaft, ob ein solcher Plan, der nur unter das Statut fallende Beamte betrifft, aufgrund von deren Status rechtsgültig hätte umgesetzt werden können, während die Beendigung der Einstellung von Beamten im Jahr 19
...[+++]97 und der Einsatz von privatrechtlich Beschäftigten ihr gewisse Möglichkeiten zur flexibleren Anpassung der Lohn und Gehaltssumme boten.