6. ist d
er Auffassung, dass kein einziger Todesfall auf den europäischen Straßen gerechtfertigt werden kann und dass somit das langfristige Ziel darin bestehen muss, dass kein Bürger Europas im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt werden darf; stellt fest, dass das Risiko, getötet oder verletzt zu werden, im Straßenverkehr viel höher als bei anderen Verkehrsträgern ist und dass deshalb das neue Aktionsprogramm das bei den anderen Verkehrsträgern bestehende Sicherheitsniveau anstreben muss; ist der Auffassung, dass die Arbeit an einem neuen langfristigen Aktionsprogramm für die Sicherheit im Straßenverkehr für 2002-2010, das klar
...[+++] definierte Ziele anstrebt, so schnell wie möglich in Angriff genommen werden muss;