Hierbei kann sie Folgendes berücksichtigen: 1. die Art des Amtes; 2. das Unterrichtsniveau; 3. die Unterrichtsform; 4. den Grad; 5. den höheren Berufsunterricht des Befähigungniveaus 5; 6. den Zyklus oder die Ausbildungsform, in dem beziehungsweise der das Amt ausgeübt wird; 7. die Befähigungszeugnisse, die den Zugang dazu g
ewähren; 8. das zu unterrichtende Fach, die Spezialität, die Ausbildung oder das Modul; 9. die Anzahl Schüler in der Schule des Grundschulunterrichts, in dem das Amt als Schulleiter ausgeübt wird; 10. das Absolvieren einer Aus
...[+++]bildung.