Es wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller die P
rozesskosten tragen kann, wenn er im konkreten Fall einen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten aufgrund eines Versicherungsvertrags oder einer anderen privatrechtl
ichen Regelung hat. Hierzu zählt eine Vereinbarung, nach der der Empfänger die Honorare seines Anwalts nicht zu zahlen braucht, wenn das Urteil nicht zu seinen Gunsten ausfällt , und die Gerichtskosten von einem Dritten getragen werden. Voraussetzung ist, dass diese Vereinbarung
...[+++] weder im Wohnsitzmitgliedstaat noch im Mitgliedstaat des Gerichtsstands verboten ist.