60. betont, dass in eini
gen Mitgliedstaaten Unklarheit darüber besteht, ob die öffentliche Finanzierung der Europäischen Verbraucherzentren (ECC) als ungerechtfertigte staatliche Beihilfe im Sinne der Wettbewerbsvorschriften der Union anzusehen ist; bekundet seine Besorgnis darüber, dass dies zu einer Gefährdung der Unterstützung der ECC durch die Mitgliedstaaten führt und bereits dazu geführt hat, dass die Finanzierung der ECC vorübergehend ausgesetzt wurde; for
dert die Kommission daher nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass der
...[+++]Betrieb der ECC ungestört bleibt, indem so bald wie möglich klargestellt wird, dass diese Art der Finanzierung nicht als staatliche Beihilfe im Sinne des Unionsrechts eingestuft werden kann, da die ECC keine Wirtschaftstätigkeit ausüben, sondern Unterstützungsdienstleistungen für Verbraucher erbringen;