(12) Eine systematische Kontrolle aller Sti
mmabgaben und aller Kandidaturen wäre angesichts der festgestellten Probleme unverhältnismäßig und zudem schwer durchführbar, da die Mitgliedstaaten keine einheitlichen elektronischen Verfahren anwenden, um die Daten über die tatsächliche Beteiligung der aktiv Wahlberechtigten an den Wahlen und über die eingereich
ten Kandidaturen zu erfassen und zu speichern; daher sollten die Mitgliedstaaten diese Kontrollen ausschließlich in Situationen vornehmen, in denen die Wahrscheinlichkeit einer dopp
...[+++]elten Stimmabgabe oder einer doppelten Kandidatur größer ist,