Stellt ein anderer Mitgliedstaat (also weder der Mitgliedstaat, der den Aufenthaltstitel bzw. das Visum erteilt hat, noch der ausschreib
ende Mitgliedstaat) fest, dass ein Drittstaatsangehöriger, der über einen Aufenthaltstitel o
der ein Visum eines Mitgliedstaats verfügt, ausgeschrieben ist, so informiert sein SIRENE-Büro mit einem Formular H die SIRE
NE-Büros sowohl des ausschreibenden Mitgliedstaats als auch des Mitgliedstaats, der
...[+++] den Aufenthaltstitel bzw. das Visum ausgestellt hat.