Für den Fall, dass der Vertrag von Lissabon nach den Wahlen zum Europäi
schen Parlament vom Juni 2009 in Kraft tritt, werden im Einklang mit den erforderlichen rechtlichen Ve
rfahren so früh wie möglich Übergangsmaßnahmen getroffen, um bis zum Ende der Legislaturperiode
2009-2014 entsprechend den Zahlen, die im Rahmen der Regierungskonferenz vereinbart wurden, die den Vertrag von Lissabon gebilligt hat, eine Erhöhung der Zahl der Abgeordneten der zwölf Mitgliedstaaten vorzunehmen, für die die Ab
...[+++]geordnetenzahl erhöht werden sollte.