In der Erwägung, dass es unter Berücksichtigung der vorrangigen Bedürfnisse, die innerhalb der Ministerien entstanden sind und für welche d
ie Regierung am 12. Juni 2003 beschlossen hat, Personal anzuwerben, Anlass gibt, die Abweichung von den gewöhnlichen Anwerbungsverfahren ab dem 1. Oktober
2003 zugunsten der Ministerien und der Einrichtungen öffentlichen Interesses ohne Unterbrechun
g zu verlängern, um anhand eines beschleunigten Verfahrens den von der Wallonischen Regierung am 18. Juli 2002
...[+++] beschlossenen Anwerbungsplan zu vervollständigen und den von der Wallonischen Regierung am 27. März 2003 beschlossenen Plan 2003-2004 auszuführen;