In seiner En
tschließung vom 6. Juli 2010 zur „Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikan
ten und Lehrlingen“ forderte das Europäische Parlament die Kommission und den Rat auf, eine Europäische Jugendgarantie vorzusehen, die das Recht eines jeden jungen Menschen in der Union sichert, nach einer Arbeitslosigkeit von maximal 4 Monaten einen Arbeitsplatz, eine Lehrstelle, eine Zusatzausbildung oder eine Kombination aus Arbeit und Ausbildung angeboten zu bekom
...[+++]men.