Insbesondere sollten in den Mu
sterbescheinigungen jeweils Angaben zur amtlichen Anerkennung des Betriebs, aus dem die Hausschweine stammen, gemac
ht bzw. hinzugefügt werden, damit die Mitgliedstaaten in der Lage sind, bei
der Schlachtung die angemessenen Trichinenuntersuchungen durchzuführen, der Status der Bestimmungsbetriebe der Hausschweine für Zucht- und/oder Nutzzwecke nicht gefährdet wird und die Sicherheit von Frischfleisch g
...[+++]ewährleistet ist.