Bevor die Genehmigungsbehörde eine Typgenehmigung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und gemäß einer dem Geänderten Übereinkommen von 1958 als Anhang beigefügten UNECE-Regelung erteilt, überprüft sie, ob geeignete Vorkehrungen getroffen wurden und schriftlich fixierte Prüf
verfahren vorhanden sind, die für jede Genehmigung mit dem Hersteller abzustimmen sind, nach denen in festgelegten Abständen die Prüfungen
oder entsprechenden Überprüfungen durchgeführt werden können, die erforderlich sind, um eine kontinuierliche Übereinstimmung
...[+++] mit dem genehmigten Typ zu gewährleisten, und die gegebenenfalls in der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und der jeweiligen UNECE-Regelung festgelegt sind.