9. erkennt an, dass Cluster und Kompetenzzentren einen dynamischen Beitrag zur Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit leisten; hält deshalb staatliche Beihilfen für die Schaffung von regionalen und nationalen Kompetenzzentren und für deren Vernetzung mit Kompetenzzentren anderer Mitgliedstaaten für wichtig; hält es zur reibungslosen Anwendung der Regeln für staatliche Innovationsbeihilfen für sinnvoll, diese Begriffe näher zu bestimmen; ist der Auffassung, dass angesichts des regionalen und nationalen Charakters der Kompetenzzentren die besonderen Merkmale und die komparativen Vorteile der betreffen
den Region oder des jeweiligen Landes bei der Best ...[+++]immung der Zahl sowie des Fachgebiets der Kompetenzzentren, die zulässige staatliche Beihilfen erhalten, berücksichtigt werden müssen;