Dies hat dazu geführt, dass Sanktionen nicht angewandt werden konnten, da die Mandate bereits abg
elaufen waren. Eine uneinheitliche Rechtsprechung war ebenfalls ein Problem in von der ANI verfo
lgten Fällen, wobei jedoch von der Justiz noch keine Maßnahmen getroffen wurden, um hier unverzüglich Abhilfe zu schaffen.[56] Obwohl die ANI Kooperationsvereinbarungen mit einigen anderen Verwaltungseinrichtungen und mit der Staatsanwaltschaft geschlossen hat, brachte diese Zusammenarbeit bisher keine wesentlichen Ergebnisse, mit Ausnahme der p
...[+++]roduktiven Kooperation mit der DNA.