11. betont, dass das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in vollem Umfang geachtet werden sollte, Demonstran
ten mit ihren Taten jedoch nicht gegen allgemein anerkannte demokratische Standards verstoßen sollten; fordert die staatlichen Stellen auf,
keine Versuche zur gewaltsamen Auflösung der Protestkundgebungen und Camps zu unternehmen; fordert die Polizei und die Demonstranten auf, von allen Gewalttaten oder anderen Maßnahmen, die eindeutig darauf ausgerichtet sind, eine gewaltsame
...[+++] Reaktion der Gegenseite herbeizuführen, Abstand zu nehmen;