11. ist der Auffassung, dass das Ziel der Einführung einer einheitlichen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage auf europäischer Ebene auch durch den Mechanismus der verstärkten Zusammenarbeit erreicht werden könnte, falls
die Mitgliedstaaten keine einstimmige Einigung erzielen können; betont, dass der Mechanismus der verstärkten Zusammenarbeit i
m Vergleich mit der einstimmigen Einigung der Mitgliedstaaten zwar nur die zweitbeste Lösung da
rstellt, dass er es jedoch ...[+++] gleichzeitig der großen Mehrheit der europäischen Länder ermöglicht, im Bereich eines gemeinsamen Rahmens der Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt voranzuschreiten, und den übrigen Mitgliedstaaten die Möglichkeit eines späteren Beitritts einräumt;