Die Richtlinien enthalten keine spezifischen Bestimmungen zur Mehrfachdiskriminierung, doch in beiden Richtlinien wird darauf ver
wiesen, das „Frauen häufig Opfer mehrfacher Diskriminierung sind“[55]. Die Ri
chtlinien gestatten jedoch bereits das gleichzeitige Vorgehen gegen zwei oder mehr Diskriminierungsgründe, wenngleich aufgrund von Unterschieden in Bezug auf das Schutzniveau, das von den beiden Richtlinien für unterschiedliche Diskriminierungsgründe gewährt wird, Probleme auftreten könnten, da
sich der Anwendungs ...[+++]bereich der Richtlinie 2000/78/EG auf den Bereich der Beschäftigung beschränkt.