In der Erwägung, dass die W
ahl dieser Variante jedoch dazu beitragen wird, die an den Autobahnverkehr auf dem Teilabschnitt der Autobahn E411 zwischen dem Verteiler Nr. 10 und der Stelle, an der in dem Entwurf zur Abänderung des Sektorenplans die Ansiedlung eines neuen Verteilers vorgesehen war, gebundenen Belästigungen zu erhöhen; dass sie sich für die Errichtung einer Lärmschutzwa
nd entlang der E411 entschieden hat, um auf die Anfragen der Bewohner sowohl von Chaumont-Gistoux als auch von Walhain einzugehen und
...[+++] da sie besorgt ist, die an die Bewirtschaftung der Sandgrube gebundenen Belästigungen zu begrenzen;