Das Verhältnis zwischen der Bevölkerung und
der Zahl von Sitzen jedes Mitgliedstaats muss vor Auf- oder Abrunden auf ganze Zahlen in Abhängigkeit von seiner jeweiligen Bevölkerung variieren, so dass jedes
Mitglied des Europäischen Parlaments aus einem bevölkerungsreicheren
Mitgliedstaat mehr Bürgerinnen und Bürger vertritt als jedes
Mitglied aus einem bevölkerungsärmeren
Mitgliedstaat, und umgekehrt, dass je bevölkerungsreicher ein
Mitgliedstaat ist, desto höher sein Anspruch auf eine große Za
...[+++]hl von Sitzen.