(
10) Jedes Mitglied einer Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung
hat das Recht, eine andere natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der in seinem Namen an der
Mitgliederhauptversammlung teilnimmt und sein Stimmrecht ausübt, sofern diese Bestellung nicht zu einem Interessenkonflikt führt, was beispielsweise der Fall sein kann, wenn das
Mitglied und sein Vertreter zu verschiedenen Kategorien von Rechtsinhabern innerhalb der Organisation für die kollektive Rechte
...[+++]wahrnehmung gehören.