13. betont in diesem Zusammenhang, d
ass zunächst einmal jeder Mitgliedstaat für die Erfassung d
ieser PNR-Daten und deren Schutz verantwortlich ist; betont, dass Schutzbestimmungen für die Übertragung, den Austausch oder die Weitergabe dieser PNR-Daten an andere od
er zwischen anderen Mitgliedstaaten unerlässlich sind; ist daher der Auffassung,
dass der Zugang zu ...[+++]zwischen Mitgliedstaaten übermittelten PNR-Daten streng auf nur jene Stellen begrenzt werden sollte, die für die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität zuständig sind; ist der Auffassung, dass anderen Strafverfolgungsbehörden der Zugang aufgrund einer gerichtlichen Genehmigung gewährt werden kann;