3. ist der Auffassung, dass es in Anbetracht der großen Unterschiede zwische
n den verschiedenen Fischereien von größter Bedeutung ist, dass die Befischungsvorschriften maßgeschnei
dert sind, damit in jeder einzelnen Fischerei die Menge der zurückgeworfenen Fische erheblich reduziert werden kann; ist jedoch der Meinung, dass die Beifangquoten keinesfalls 25 % übersteigen dürfen, und schlägt vor, dass automatisch ein Fangverbot in Kraft treten sollte, we
...[+++]nn bei einer Fischart diese Beifangquote überschritten wird;